„Wertekompass“ im Thüringer Schulgesetzes

Das Thüringer Schulgesetz (§ 1, Abs. 1) definiert die Schule „…als Ort, der Kinder und Jugendliche zu mündigen, verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten“ erzieht. Im Mittelpunkt stehen:

- Demokratie und Freiheit: Die Schule vermittelt die Anerkennung demokratischer Werte und fördert die Fähigkeit, frei und selbstbestimmt zu denken und zu handeln.

- Verantwortung für die Gemeinschaft: Sie erzieht zu Solidarität, Mitverantwortung und einem bewussten Umgang mit Umwelt und Mitmenschen.

- Soziale Gerechtigkeit, Toleranz und Gleichberechtigung: Die Schüler:innen lernen, Beziehungen auf Basis von Gerechtigkeit, Respekt vor Vielfalt und der Gleichwertigkeit aller Menschen zu gestalten – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Weltanschauung.

- Vorbereitung auf gesellschaftliche Aufgaben: Die Schule bereitet darauf vor, aktiv in Familie, Gesellschaft und Staat mitzuwirken, und stärkt das Bewusstsein für Menschenwürde und friedliches Zusammenleben.

- Humanismus und Nächstenliebe: Im Geiste von Mitmenschlichkeit werden sie dazu angehalten, sich für andere einzusetzen und Konflikte gewaltfrei zu lösen.

 

Ziel ist es, junge Menschen zu befähigen, eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft mitzugestalten – sowohl lokal als auch global.